§ 1 Name, Sitz, Rechtsform
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zweck des Vereins
§ 4 Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5 Mittelverwendung
§ 6 Verbot von Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Organe des Vereins sind:
Die Aufgaben des Ehrenrates sind im Einzelnen:
Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es:
oder
Diese Satzung ist von der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28.06.22 genehmigt worden und tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Alle vorherigen Satzungen verlieren ihre Gültigkeit.